Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung

Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
durch § 8 des  Stammzellgesetzes neunköpfige, interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, die aus Sachverständigen der Fachrichtung Biologie, Ethik, Medizin und Theologie besteht, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Die Mitglieder der Z.E.-K.f. St. werden von der Bundesregierung für die Dauer von drei Jahren berufen.
- Aufgabe: Prüfung und Bewertung, ob die Voraussetzungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen erfüllt sind und das Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag alle zwei Jahre (erstmals zum Ablauf des Jahres 2003) einen Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes vorzulegen.
- Näheres über Berufung und Verfahren der Z.E.-K.f St. regelt die ZES-Verordnung vom 18.7.2002 (BGBl I 2663).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Präimplantationsdiagnostik — Embryonen im 2 und 4 Zellen Stadium Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die dem Entscheid darüber dienen, ob ein durch in vitro Fertilisation erzeugter Embryo in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Euthanasie — Als Euthanasie (griechisch ευθανασία, euthanasía „guter Tod“; auch: „gute Tötung“ oder „sehr schöner Tod“) wurden im Laufe der Zeit verschiedene Sachverhalte bezeichnet, die mit dem Sterben zusammenhängen. Die heutige Hauptbedeutung dieses Wortes …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”