- Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
- durch § 8 des ⇡ Stammzellgesetzes neunköpfige, interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, die aus Sachverständigen der Fachrichtung Biologie, Ethik, Medizin und Theologie besteht, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Die Mitglieder der Z.E.-K.f. St. werden von der Bundesregierung für die Dauer von drei Jahren berufen.- Aufgabe: Prüfung und Bewertung, ob die Voraussetzungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen erfüllt sind und das Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag alle zwei Jahre (erstmals zum Ablauf des Jahres 2003) einen Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes vorzulegen.- Näheres über Berufung und Verfahren der Z.E.-K.f St. regelt die ZES-Verordnung vom 18.7.2002 (BGBl I 2663).
Lexikon der Economics. 2013.